Unser Brief an die Kreisrätin zur Fledermauspopulation am Seeburger See

Fledermauspopulation am Seeburger See

Sehr geehrte Frau Wemheuer,

sehr geehrte Damen und Herren,

laut Eichfelder Tageblatt vom 12. November gibt es ein neues Wohnquartier für Fledermäuse am Seeburger See im alten Bootshaus. Für uns ist die Information erfreulich, weil dies ein Zeichen für eine positive Entwicklung ist – die Insektenvielfalt am See und im Uferbereich hat bestimmt auch dazu beigetragen.

Der Seeburger See und die angrenzenden Wiesen sind ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet.

Nach Anlage IV der FFH Richtlinien sind Fledermäuse streng geschützte Tiere.

Nicht nachvollziehbar ist für uns der Teil des Berichtes im ET, aus dem sich ergibt, dass Sie die Fledermäuse umsiedeln wollen.

Wir haben die Regeln zum Naturschutz so aufgefasst, daß eine Umsiedelung nur dann in Frage kommt, wenn ein Quartier von Fledermäusen nicht erhalten werden kann. Das Quartier muss nicht beseitigt werden, niemanden stört oder behindert das alte Bootshaus. Deshalb sollte das bisherige Quartier erhalten bleiben.

Außerdem gehen wir davon aus, daß die erfolgreiche Umsiedlung der Fledermäuse nachgewiesen werden muss, bevor das alte Quartier beseitigt werden kann.

Die vorgenannten Anforderungen werden an jeden privaten Bauherren gestellt, wir glauben, daß das natürlich besonders auch für einen Landkreis gilt.

Wir möchten Sie bitten, uns über den aktuellen Stand und die weiteren von Ihnen geplanten Schritte zu informieren.

Hans Georg Schwedhelm

KIF: Keine Beschneidung von Freiheitsrechten!

Vor dem Hintergrund der in vielen Bundesländern anstehenden Reformen der Polizeigesetze fordert die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften die Mitglieder aller Landesparlamente dazu auf, sich für eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik im Bezug auf unsere Grundrechte einzusetzen und eine Beschneidung von Freiheitsrechten auszuschließen.

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften verurteilt eine weitreichende Überwachung der Gesamtbevölkerung, da diese jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin unter Generalverdacht stellt, und unter anderem der Unschuldsvermutung widerspricht. Alle Menschen haben das Recht, nicht unter dem Gefühl leiden zu müssen, ständig überwacht zu werden.

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ruft in diesem Zusammenhang die Resolution zu den Polizeigesetzen in Bayern und NRW in Erinnerung und lehnt insbesondere folgende Methoden ab, die unter anderem im CDU-Wahlprogramm im hessischen Wahlkampf[1] gefordert wurden:

  • die anlasslose und zeitlich uneingeschränkte Videoüberwachung öffentlicher Plätze
  • automatisierte Gesichtserkennung
  • Einsatz von Kennzeichenscannern und die Nutzung von LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung
  • Rasterfahndung
  • jeglicher Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung für Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz [2]
  • IP-Tracking im Polizeieinsatz [3]
  • Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
  • verdachtsunabhängige Personenkontrollen
  • „justizfreie Inhaftierungen“ über einen längeren Zeitraum [4]
  • Gegenangriffe auf Cyberattacken, sog. „Hack backs“ [5]
  1. CDU-Wahlprogramm zur Landtagswahl in Hessen 2018, Seite 29 ff. https://www.cduhessen.de/data/documents/2018/09/10/310-5b969973c0331.pdf#page=29
  2. Um einen Staatstrojaner zur „Online-Durchsuchung“ oder „Quellen-TKÜ“ aus der Ferne auf ein informationstechnisches System aufspielen zu können, ist eine Sicherheitslücke erforderlich. Eine Sicherheitslücke ist in diesem Zusammenhang in der Regel ein Programmierfehler, durch den es Angreifern möglich ist, die Kontrolle über das System zu übernehmen. Sie können dann beispielsweise Daten aufspielen, verändern, herunterladen oder die Funktionsweise des Systems beliebig verändern. […] Hier wird ein genereller Konflikt offenkundig, in den sich der hessische Gesetzgeber begibt: Spionagesoftware benötigt eine Schwachstelle im angegriffenen Computersystem, die vom Besitzer des Systems nicht geschlossen wurde und daher heimlich genutzt werden kann.“ von: https://www.ccc.de/de/updates/2018/stellungnahme-hessentrojaner

  3. Mit IP-Tracking ist in diesem Kontext die Erhebung der IP-Adresse, unter der ein Betroffener auf bestimmte Angebote oder Dokumente über das Internet zugreift, gemeint. Dazu wird ein unsichtbares Bild in das Angebot integriert. Beim Aufrufen des entsprechenden Angebots wird das Bild automatisch nachgeladen. Dazu ist systembedingt die Übermittlung der IP-Adresse des Nutzers nötig. Dies wird unter anderem für die Steuerung personalisierter Werbung genutzt. Die Ermittlungsbehörden wollen damit die Identifizierung von Straftätern im Internet erreichen. Auf Grundlage dieser Daten kann im Anschluss dann eine Bestandsdatenauskunft beim Provider erfolgen.“ von: https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/polizei-und-justiz/ip-tracking-durch-ermittlungsbehörden

  4. „Sogenannte Gefährder sollen beliebig lange in Haft bleiben. Damit stellt die Staatsregierung die Unschuldsvermutung auf den Kopf.“ von: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-mia-san-guantanamo-1.3397364

  5. „Von ‚hack back‘ spricht man, wenn solche offensiven Cyber-Angriffe zur Bekämpfung von vorausgegangenen Cyber-Angriffen eingesetzt werden. Das NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence in Tallinn definiert in einer Studie diese responsiven Formen von Verteidigung ‚as the protection of a designated Communications and Information System (CIS) against an ongoing cyberattack by employing measures directed against the CIS from which the cyberattack originates, or against third-party CIS which are involved.'“ von: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/AP_Schulze_Hackback_08_2017.pdf

kif.fsnf.de

LINKE/PIRATEN/PARTEI+ wollen neue Gesamtschulen

Die Gruppe LINKE/PIRATEN/PARTEI+ im Göttinger Kreistag fordert weiterhin eine Integrierte Gesamtschule für den östlichen Landkreis. Sie unterstützt dabei die Elterninitiative IGS Duderstadt.

Gruppenvorsitzender Dr. Eckhard Fascher: „Der aktuelle Entwurf des Schulentwicklungsplan sieht außerhalb des Göttinger Umlandes keine Integrierte Gesamtschule vor. Nur Kinder aus Göttingen und Umgebung haben die Möglichkeit Gesamtschulen zu besuchen, alle übrigen Kinder im Landkreis werden auf das gegliederte Schulsystem verwiesen. Die Chancenungleichheit wird so zementiert.

Einen Schulentwicklungsplan ohne neue Gesamtschulen im östlichen und im westlichen Landkreis werden wir nicht zustimmen.“

Spinoza sagte 1670:

„Der letzte Zweck des Staates ist nicht, zu herrschen noch die Menschen in Furcht zu halten […] sondern vielmehr den einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. (…) Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit.“