Ein Bericht aus der Kreistagssitzung am 31.03.2017
Zur Kreistagssitzung im Februar wurde von uns zum wiederholten Male der Antrag gestellt, die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach SGB II anzupassen.
Hintergrund des Antrags war eine bevorstehende Entscheidung des Sozialgerichts in Hildesheim, welches erwartungsgemäß das derzeit anzuwendende „schlüssige Konzept“ des Landkreises verwarf.
Um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen, wurde sogar unserem Antrag, eine zusätzliche Sitzung des Sozialausschusses einzuberufen, stattgegeben. So kam der Antrag bereits am 31. März in die Sondersitzung des Kreistages. Vorgeschlagen wurde von uns, die Kosten bis zur Höhe des Tabellenwertes nach § 12 WoGG, erhöht um einen Sicherheitszuschlag von 10 %, zu übernehmen. Eckhard Fascher wies in seiner Rede darauf hin, dass diese Verfahrensweise in der Hälfte aller Optionskommunen zur Anwendung kommt. Wäre dies auch in Göttingen der Fall, hätte man sich zahlreiche Prozesse sparen können und es würde Rechtssicherheit bestehen. Vor allem dürfe Göttingen nicht mit Bovenden und Rosdorf in einen Topf geworfen werden.
Diese Praxis, bei der alle umliegenden Dörfer mit einbezogen werden, akzeptierte das Sozialgericht nicht.
Unser Gruppenmitglied Andreas Gemmecke wies darüber hinaus auf den fehlenden Sozialen Wohnungsbau hin. Gleichzeitig habe sich die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in der Stadt Göttingen, aber auch zum Teil im Umland, erhöht. Als Folge dieser ungünstigen Entwicklung seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Von den Wohnungsmarktengpässen seien einkommensschwache Haushalte besonders betroffen.
Dezernent Riethig (SPD) wiederholte wörtlich seine Rede vom Sozialausschuss, in der er unsere Forderungen erwartungsgemäß zurück gewiesen hatte. Natürlich nannte er das Kostenargument und befürchtete Mietsteigerungen. Denn, so Frau Haferburg von den Grünen denken gerade Vermieter kleiner Wohnungen daran, Profit zu machen“. Daran denken zwar alle Kapitalisten, aber vielleicht führt diese für Grüne ganz neue Erkenntnis ja dazu, dass das fehlende Funktionieren unseres Wohnungsmarktes irgendwann erkannt wird.
Erwartungsgemäß wurde der Antrag unserer Gruppe von den verwaltungshörigen Parteien SPD, CDU, Grüne und FWLG nieder gestimmt, die Verwaltung möchte offensichtlich erst noch in den höheren Instanzen die gewohnten Niederlagen erleiden und das geltende unschlüssige Konzept in der Zwischenzeit nachbessern.