Vernünftige Bezahlung auch bei beauftragten Firmen sicherstellen!

Liebe Freunde und Verbündete,

Die gerechte und vernünftige Bezahlung aller Lohnarbeitenden und Werktätigen ist uns ein besonderes Anliegen. Dies gehört elementar zu einer gerechten und solidarischen Gesellschaft. Daher hat der Landkreis einen besonderen Auftrag gegenüber den Menschen die für ihn arbeiten. Dies gilt nicht nur für die Menschen die direkt bei unserem Landkreis angstellt sind, sondern auch für diejenigen die für Firmen arbeiten die der Landkreis beauftragt hat.

Um hier noch einmal bessere Einsichten zu gewinnen haben wir folgende

Anfrage zur Sitzung Ausschusses für Finanzen und öffentliche Einrichtungen am 26.10.2017

gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fragen beziehen sich auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch den Landkreis Göttingen. Eine Rechtsgrundlage für Ausschreibungen ist das „Niedersächsische Tariftreue– und Vergabegesetz“. Neben der Bezahlung von Beschäftigten regelt das Gesetz auch das die umweltverträgliche Beschaffung und die Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei Ausschreibung.

Zur praktischen Anwendung des Gesetzes im Landkreises Göttingen ergeben sich folgende Fragen:

  • Auftragnehmer geben bei einer Ausschreibung eine Erklärung über die tarifliche Vergütung ab. Wie wird die Einhaltung von tariflichen Vergütungen überprüft?
  • Werden Arbeitnehmer befragt bzw. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen überprüft?
  • Hat es in der Vergangenheit Verstöße gegen das „Niedersächsische Tariftreue– und Vergabegesetz“ gegeben?
  • Wie wird die Einhaltung der tariflichen Vergütung bei Dienstleitungsaufträgen (z. B. Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Abfallwirtschaft, öffentlicher Personenverkehr) kontrolliert?
  • Wie wird die Einhaltung von Tarifverträgen kontrolliert, wenn der Hauptauftragnehmer Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen einsetzt?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Schwedhelm

 

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