Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!
Mit einer Resolution für die kommende Kreistagssitzung ruft die Kreisgruppe Linke/Piraten/Partei+ dazu auf, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes nicht einfach hinzunehmen, sondern dies deutlich als Fehlentscheidung zu kritisieren. Hierzu soll die Resolution über den Kreis hinaus an den Bundesfinanzminister Herrn Scholz, den Finanzsenator des Landes Berlin Herrn Dr. Kollatz und an das Finanzamt für Körperschaften I, Berlin gerichtet werden. Auch andere betroffene Vereine wie etwa attac und die Deutsche Umwelthilfe werden in der Resolution genannt.
„Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano, sowie andere Überlebende diese Entscheidung erleben müssen. Die VVN-BdA ist 1945 nach der Befreiung vom Faschismus gegründet worden. Widerstandskämpfer, Überlebende der Konzentrationslager und andere Gefangene, ob politisch, religiös, »rassisch« oder aus anderen Gründen verfolgt, hatten sich in ihr zusammengeschlossen. Nun vor dem Hintergrund erstarkender rechtsextremer Kräfte so einer wichtigen antifaschistischen Organisation die Gemeinnützigkeit zu entziehen ist ein fatales Signal!“ so Dr. Mohan Ramaswamy und weiter:
„„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.““
Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA.“
Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact etc.
Dr. Eckhard Fascher dazu: “ In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos. Darum fordern wir, dass politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert wird. Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.
Hier findet ihr unsere Resolution zu dem Thema:
http://lppgoe.itrichter.de/wp-content/uploads/2018/03/37083_NI_Resolution_Gemeinnuetzigkeit_der_VVN_erhalten.pdf