Landkreis muss endlich Rechtslage bei KdU anerkennen

Die Gruppe LINKE/PIRATEN/PARTEI+ fühlt sich durch das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim zur Erstattung der Kosten der Unterkunft (Mietkosten) für Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung in ihren Forderungen bestätigt. Das Sozialgericht hat den Landkreis Göttingen dazu aufgefordert, die Mietkosten bis zur Höhe des Wertes der Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitsaufschlag von zehn Prozent zu erstatten. Die Kreistagsgruppe hat in der letzten Kreistagssitzung genau dies beantragt.

Gruppenvorsitzender Dr. Eckhard Fascher: „Zum wiederholten Mal wird ein so genanntes schlüssiges Konzept zur Mieterstattung vom Sozialgericht als unschlüssig entlarvt. Seit Beginn der Optionskommune vor rund zehn Jahren wird über die angemessene Höhe der Mietkosten gestritten. Diese vom Landkreis in Auftrag gegebenen (un)schlüssige Konzepte haben offensichtlich die Funktion möglichst niedrige Mietkosten festzustellen. Im Interesse der betroffenen Menschen fordern wir endlich dazu auf, juristischen Entscheidungen zu akzeptieren und auf neue unschlüssige Konzepte zu verzichten. Der Landkreis handelt wie ein Kleinkind, das Realitäten nicht zur Kenntnis nehmen will. Damit Sozialausschuss und Kreistag zeitnah entscheiden können, werden wir beantragen noch vor den Osterferien eine Sozialausschuss-Sitzung durchzuführen. Diese ist bisher erst für den 7. Juni vorgesehen.“

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