Eingruppierung von Mitarbeitern des Landkreises: Wir fragen nach.

Liebe Freunde und Verbündete,

In den letzten Monaten sind, auch im Rahmen der Fusion, die Eingruppierungen von Führungskräften des Landkreises Göttingen überprüft worden. Wir haken nochmal nach wie das bei den einfachen Beschäftigten des Landkreises aussieht. Dazu haben wir folgende

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisationsentwicklung und Gleichstellung am 24.10.2017

gestellt:

Thema „Eingruppierungen“

Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Monaten sind die Eingruppierungen von Führungskräften des Landkreises Göttingen überprüft worden. Insbesondere aufgrund der Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode haben sich die Aufgaben der Führungskräfte verändert. In einer Vielzahl an Fällen hat dies zu einer Höhergruppierung geführt. Die Überprüfung der Eingruppierung sollte sich aus unserer Sicht nicht nur auf die Führungskräfte beziehen, sondern alle Bereiche der Verwaltung erfassen.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

  • Wie viele Anträge von Beschäftigten der Verwaltung des Landkreises Göttingen auf Höhergruppierung/Überprüfung der Eingruppierung liegen der Verwaltung vor?
  • In welchem Zeitraum werden diese Anträge abgearbeitet und wann können die Betroffenen mit einer Entscheidung rechnen?
  • Sind für die Bearbeitung der Anträge ausreichend Mitarbeiter/innen vorhanden oder muss eine externe Beratung einbezogen werden?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Mohan Ramaswamy

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