Die Schulen und Kindergärten sind wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Damit bekommen die Kinder in den Kindergärten und Schulen auch keine Mittagsverpflegung mehr.
Auch wenn es langsam wieder in den Schulen losgeht, ein Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten wird es aber mindestens bis zur Sommerpause und möglicherweise auch einige Monate drüber hinaus nicht geben.
Das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BUT) regelt, dass für Familien ohne oder mit einem geringen Einkommen in den Schulen und Kindergärten das Mittagessen vom Staat finanziert wird. Diese Förderung ist in der Corona-Krise komplett entfallen.
„Dr. Eckhard Fascher, Gruppenvorsitzender: „Unser Antrag sieht vor, dass pro Kind und Monat, in denen nicht in der Schule oder Kindergarten gegessen werden konnte, 50 Euro an die betroffenen Familien gezahlt werden. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden Gelder eingespart, die jetzt den betroffenen Familien zugutekommen sollen. Diesen sind zusätzliche Kosten entstanden, da die Kinder zu Hause gegessen haben. Nach der Entscheidung durch den Kreistag sollen diese Leistungen rückwirkend mit der nächsten Überweisung der Sozialleistungen erstattet werden.“
„In den letzten Wochen sind gute und frische Lebensmittel teurer geworden. Die Familien haben das Essen aus den knappen Regelsätzen finanziert. Das Geld fehlt jetzt an einer anderen Stelle“, ergänzt Dr. Joachim Bons, der die Gruppe in Zukunft im Sozialausschuss des Landkreises vertreten wird.
Diesen besonderen Zuschlag in der Corona-Situation sollen Bürger/innen erhalten, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und betroffene Kinder im Kindergarten oder Schule haben.
Unser Antrag: http://lppgoe.itrichter.de/wp-content/uploads/2018/03/37083_NI_Antrag_BuT-Leistungen_auszahlen-1.pdf