Offener Brief wegen Wiederzulassung der Gemeinnützigkeit für die VVN

Folgenden Offenen Brief haben wir heute nach Berlin versendet:

 

Wiederzulassung der Gemeinnützigkeit für die VVN- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bundesvereinigung, Berlin

 

 

Sehr geehrter Herr Senator Dr. Kollatz,

 

durch das Finanzamt Berlin wurde der VVN-BdA Bundesvereinigung Anfang November 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Diese Entscheidung hat nach unserer Kenntnis weiterhin bestand. Die uns bekannte Begründung dieser Entscheidung, die VVN-BdA sei „vermutlich“ eine extremistische Organisation, ist für uns unverständlich und nicht nachvollziehbar. Zudem sind wir erschüttert, dass durch Verantwortliche Ihrer Behörde die Existenz einer seit über 70 Jahren aktiven antifaschistischen Organisation in einer Zeit wieder aufkeimendem Rechtsterrorismus infrage gestellt wird. Weil die vorliegende Entscheidung auf einer Vermutung beruht, stellt dies nach unserer Überzeugung im Kern eine politische Entscheidung dar, der nach unserer Überzeugung jede Berechtigung fehlt und die wir für willkürlich halten. Diese gilt es rückgängig zu machen und der VVN-BdA-Bundesvereinigung ihre finanzielle und damit politische Handlungsfähigkeit zurück zu geben und sie über ihr Weiterbestehen nicht im Unklaren zu lassen. Hätte die genannte Entscheidung weiter Bestand, wäre dies die Abschaffung der VVN-BdA durch die Hintertür. Hintertür deshalb, weil wir so eine gravierende Entscheidung mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar halten und sie nicht Bürokraten in einem Finanzamt überlassen werden darf!

 

Deshalb fragen wir Sie: Wie kann es in Zeiten einer, erfreulicherweise, „Rot-Rot-Grünen“-Koalition in Berlin sein, einer nach unserer Überzeugung natürlichen Bündnispartnern gegen Rechts, wie der VVN-BdA, dieser durch drohende massive Steuernachzahlungen die Existenzgrundlage entziehen zu wollen? Wie kann es ein, dass in einer Zeit, in der der Rechtsterrorismus sich in unserem Land wieder ausbreiten kann und eine erwiesene tödliche Bedrohung auch für Amtsträger*innen darstellt, die politische Handlungsfähigkeit einer bedeutenden Gegenorganisation dieser Entwicklung, wie sie die VVN-BdA ist, dieser durch eine politische Entscheidung die finanzielle und damit politische Handlungsfähigkeit entzogen werden soll, sie dadurch quasi abzuschaffen?

Wir Unterzeichnenden, sind Kommunalpolitiker*innen und engagierte Demokratinnen und Demokraten, die zum Teil selbst Mitglieder der VVN-BdA sind. Die VVN-BdA ist in der Breite der Gesellschaft verankert und wir erleben sie ständig als einen Aktivposten gegen Rechts. Voraussetzung dafür ist auch die finanzielle Handlungsfähigkeit, die sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ergibt. Für die Gewerkschaften in unserem Land ist sie eine der wichtigsten Bündnispartnerinnen gegen Rechts. Nur durch breite gesellschaftliche Bündnisse auch und gerade mit der VVN-BdA Bundesvereinigung kann der konkreten Bedrohung durch den Rechtsterrorismus gegen uns alle und die weitere Rechtsentwicklung Einhalt geboten werden.

Deshalb fordern wir Sie, Herr Dr. Kollatz auf, jetzt alles dafür zu tun, damit die VVN-BdA Bundesvereinigung wieder dauerhaft den Status der Gemeinnützigkeit zurückerhält. Dies wäre in dieser Zeit und für die Zukunft ein wichtiges politisches Signal für unsere Gesellschaft. Wir sind mit ihr der Überzeugung: Antifaschismus ist gemeinnützig!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Eckhard Fascher                                  Dr. Mohan Ramaswamy

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